Dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung. Er ersetzt keinen Steuerberater mit DE/GE-Expertise. Zahlen und Schwellen können sich ändern.

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Das Wichtigste auf einen Blick

Einkommensteuer
typisch 20 % auf georgische Einkünfte (Flat)
Small Business
oft 1 % auf den Umsatz
Umsatzgrenze 1 %-Status
häufig genannt: 500.000 GEL/Jahr – aktuell verifizieren
Ausländische Kapitalerträge
in Georgien oft außerhalb der territorialen Besteuerung
Körperschaftsteuer
u. a. Ausschüttungslogik (häufig 15 % im Kommunikationsbild)
Deutschland
Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt entscheiden über unbeschränkte Steuerpflicht

Was bedeutet das Territorialprinzip?

Georgien besteuert grundsätzlich Einkommen, das aus georgischen Quellen stammt. Einkünfte aus dem Ausland – etwa bestimmte Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge oder ein Gehalt von einem nicht-georgischen Arbeitgeber – bleiben in Georgien in vielen Konstellationen außerhalb der lokalen Besteuerung und müssen gegenüber georgischen Behörden nicht „wie in Deutschland“ als Welteinkommen erklärt werden.

Das ist der zentrale Unterschied zum deutschen System, das typischerweise das Welteinkommen unbeschränkt Steuerpflichtiger erfasst.

Aber: Quelle, Ansässigkeit, Unternehmensform und die Frage, wo die Tätigkeit wirtschaftlich ausgeübt wird, können Grenzfälle erzeugen. Pauschales „Alles aus DE ist in GE steuerfrei“ ist genau der Satz, an dem Laien scheitern.

Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Der reguläre Einkommensteuersatz liegt typischerweise bei 20 % – als Flat Tax ohne deutsche Progression. Er greift auf Einkommen aus georgischen Quellen, z. B. Gehalt von einem georgischen Arbeitgeber.

Ohne Small-Business-Status und ohne passendes Setup zahlen Selbstständige auf georgisch steuerpflichtige Einkünfte entsprechend nach den allgemeinen Regeln – nicht automatisch 1 %.

Der 1 %-Kleinunternehmerstatus im Detail

Wer sich als Individual Entrepreneur (Einzelunternehmer) registriert, kann unter Voraussetzungen den Small Business Status beantragen. Dann zahlt ihr statt 20 % auf den Gewinn oft nur 1 % auf den Umsatz.

Das klingt verlockend, hat aber Konsequenzen:

Grenzen, Ausschlüsse und Pflichten

Umsatzgrenze

In der Kommunikation weit verbreitet: Grenze um die 500.000 GEL Jahresumsatz für den begünstigten 1 %-Bereich. Wird sie überschritten, greifen andere Sätze / Konsequenzen für den übersteigenden Teil bzw. den Status. Schwellen und Folgen bitte aktuell beim Revenue Service bzw. Steuerberater verifizieren – wir nennen die Zahl als gängige Orientierung, nicht als Gesetzestext.

Ausgeschlossene Tätigkeiten

Bestimmte Tätigkeiten sind vom Small-Business-Status typischerweise ausgeschlossen oder eingeschränkt – in der Praxis immer wieder genannt: bestimmte Beratungsleistungen im engeren Sinne, Finanzdienstleistungen, Glücksspiel u. a. Die genaue Liste ändert sich und ist auszulegen. Wer „Beratung“ auf der Visitenkarte hat, sollte vor der Registrierung klären, ob der Status überhaupt offensteht.

Substanz und Aufenthalt

Aufenthaltsstatus und Steuerstatus sind verwandt, aber nicht identisch. Eine leere Firma ohne Tätigkeit kann aufenthalts- und steuerrechtlich Probleme machen. Siehe Aufenthaltstitel.

Wann endet die Steuerpflicht in Deutschland?

Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht endet grundsätzlich, wenn ihr in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt habt. Eine bloße Abmeldung beim Einwohnermeldeamt reicht dafür nicht – entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse (Wohnung jederzeit nutzbar? Familie? wirtschaftliche Interessen?).

Behaltet ihr eine jederzeit verfügbare Wohnung in Deutschland, kann die Steuerpflicht bestehen bleiben. Wegzugsbesteuerung, Betriebsaufgabe, Renten, vermietete Immobilien in DE und Arbeitgeber-Verträge sind eigene Baustellen.

Der 1 %-Status in Georgien beendet keine deutsche Steuerpflicht.

Doppelbesteuerungsabkommen – kurz und ehrlich

Zwischen Deutschland und Georgien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das zuweist, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf und wie Doppelbesteuerung vermieden wird. Das DBA ist kein Freifahrtschein und kein Ersatz für Ansässigkeitsklärung.

Praktisch: Wer in beiden Ländern „irgendwo ansässig wirkt“, braucht professionelle Einordnung – nicht einen TikTok-Satz.

Steuerliche Ansässigkeit in Georgien

Steuerlich ansässig ist in der Regel, wer sich innerhalb von zwölf Monaten mehr als 183 Tage in Georgien aufhält (vereinfachte Faustformel). Über eine Ansässigkeitsbescheinigung könnt ihr Ansässigkeit gegenüber anderen Staaten nachweisen – relevant u. a. im DBA-Kontext.

Tage zählen, Nachweisbarkeit und parallele Indizien (Wohnung, Familie) spielen mit. Nicht nur „Flugticket-Mathematik“.

Praktische Schritte für Selbstständige

  1. Steuernummer beim georgischen Revenue Service klären/beantragen.
  2. Als Individual Entrepreneur registrieren (falls dieses Modell passt).
  3. Small Business Status beantragen – Wirksamkeit beachten (oft Folgemonat).
  4. Monatliche Umsatzmeldungen im Online-Portal.
  5. Georgisches Geschäftskonto – Alltag und Nachvollziehbarkeit.
  6. Parallel: Aufenthaltstitel-Strategie (Aufenthaltstitel-Ratgeber).
  7. Parallel: deutsche Situation mit Steuerberatung klären bevor ihr Fakten schafft.

Kosten der Registrierung und laufenden Compliance gehören ins Monatsbudget.

Körperschaftsteuer und LLC – nur der Rahmen

Neben dem Einzelunternehmer gibt es die LLC und körperschaftsteuerliche Regeln. Häufig kommuniziert wird ein Modell, bei dem Gewinne erst bei Ausschüttung mit einem Satz in der Größenordnung von 15 % belastet werden (vereinfachtes Bild). Ob LLC oder IE besser passt, hängt von Haftung, Investoren, Umsatzart und Aufenthaltsstrategie ab – keine Pauschalempfehlung.

Typische Mythen

  1. „1 % in Georgien = steuerfrei in Deutschland.“ – Falsch.
  2. „Abmeldung beim Amt = Steuerpflicht weg.“ – Zu kurz.
  3. „Territorialprinzip heißt, ich muss nichts mehr dokumentieren.“ – Riskant.
  4. „Jede Tätigkeit bekommt 1 %.“ – Nein, Ausschlüsse existieren.
  5. „Firma gründen reicht für immer Aufenthalt und Steuern.“ – Substanz und Titel sind eigene Themen.

Struktur beim Gesamtüberblick – AuswanderPilot; Gespräch auf Augenhöhe – Videocall. Steuern im engeren Sinne gehören zum Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer für Selbstständige in Georgien?

Mit Small Business oft 1 % auf den Umsatz bis zur geltenden Jahresgrenze (häufig 500.000 GEL genannt). Ohne Status typischerweise andere Regeln / 20 %-Logik auf relevante Einkünfte. Aktuell prüfen.

Muss ich ausländische Einkünfte in Georgien versteuern?

Nach Territorialprinzip stehen georgische Quellen im Fokus. Ob euer konkretes Remote-Setup „ausländisch“ bleibt, ist auslegungsfähig – beraten lassen.

Endet meine deutsche Steuerpflicht automatisch mit dem Umzug?

Nein. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt entscheiden. Abmeldung allein reicht nicht.

Ab wann gilt der 1 %-Status?

Typischerweise nach Genehmigung, oft ab dem Folgemonat – nicht rückwirkend nach Bauchgefühl.

Brauche ich für Steuern einen Aufenthaltstitel?

Steuerregistrierung und Aufenthaltstitel sind verschiedene Schienen, greifen aber im Lebensmodell ineinander. Siehe Aufenthaltstitel.

Was ist mit der Umsatzgrenze?

Die oft genannte Marke von 500.000 GEL ist Orientierung. Folgen bei Überschreitung und aktuelle Schwellen verbindlich klären.

Zusammenspiel: Aufenthalt, Tage zählen, wirtschaftliche Realität

Steuerliche Ansässigkeit, visumfreier Aufenthalt und Aufenthaltstitel sind drei Ebenen:

  1. Migration: dürft ihr im Land sein? (Aufenthaltstitel)
  2. Steuer GE: welche Einkünfte greift Georgien? Welcher Status (20 %, 1 %)?
  3. Steuer DE: seid ihr noch unbeschränkt steuerpflichtig?

Nur weil Ebene 1 „grün“ ist, sind 2 und 3 nicht automatisch erledigt. Viele Konflikte entstehen genau in dieser Lücke.

Buchhaltung light – was trotzdem sitzen muss

Auch beim 1 %-Umsatzmodell braucht ihr Ordnung:

„1 % und fertig“ ohne Dokumentation ist kein Plan. Die Kosten für Buchhaltungs-Hilfe gehören ins Monatsbudget.

Remote-Einkommen: die Grauzone ehrlich benennen

Verdient ihr Geld von deutschen Kunden, während ihr in Batumi am Laptop sitzt, fühlt sich das „ausländisch“ an. Ob Georgien das in eurem konkreten Setup als georgische Quelle sieht oder nicht, hängt von Fakten und Auslegung ab – nicht von eurem Bauchgefühl. Genau deshalb schreiben wir in den FAQ keine Universalantwort, sondern: beraten lassen.

Gleichzeitig kann Deutschland euch weiter als unbeschränkt steuerpflichtig sehen, wenn Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt greifen. Doppelte Unsicherheit ist ein Signal für Profi-Hilfe, nicht für Foren-Experimente.

Familien und Ehegattensachverhalte

Wer mit Partner auswandert, sollte klären:

Das sprengt diesen Ratgeber – es gehört aber auf eure Liste, bevor ihr Fakten schafft. Strategisch hilft der Auswandern-Leitfaden.

Timing: wann Status beantragen?

Praktische Reihenfolge, die oft Sinn ergibt:

  1. Ankommen, Alltag testen, Bank und Steuernummer klären.
  2. Geschäftsmodell und Tätigkeitsart gegen Ausschlusslisten prüfen.
  3. IE-Registrierung und Small-Business-Antrag erst, wenn ihr die Tätigkeit wirklich startet.
  4. Aufenthaltstitel-Pfad parallel denken – nicht Monate später aus dem Bauch.

Rückwirkende Wunschkonstruktionen sind selten der Weg, den Behörden und Finanzämter mögen.

Was wir nicht tun: Garantieversprechen

Wir verkaufen keine „1 %-Garantie“, keine Steuerschutz-Pakete und keine Abmeldungs-Automatik. Was wir anbieten, ist Orientierung aus dem Familienalltag und Struktur (AuswanderPilot / Videocall). Die steuerliche Feinheit gehört zum Berater mit Haftung und Akte.

Kurze Entscheidungshilfe IE vs. LLC

Frage Tendenz IE / Small Business Tendenz LLC
Allein, überschaubarer Umsatz oft einfacher Einstieg oft oversized
Investoren / Haftungstrennung eher nein eher ja
1 %-Logik gewünscht prüfen, ob Tätigkeit erlaubt anderes Regime
Aufenthaltsnarrativ „Unternehmen“ möglich möglich

Keine Empfehlung im Einzelfall – nur Denkanstöße für das Gespräch mit eurer Beratung.

Was mit dem Finanzamt in Deutschland oft schiefgeht

Typische Stolpersteine aus Gesprächen und bekannter Praxis (allgemein, keine Beratung):

Je früher ihr mit einer in DE und GE denkenden Beratung sprecht, desto billiger wird die Korrektur – verglichen mit einer Betriebsprüfung Jahre später.

Monatsrhythmus im Small-Business-Alltag

Viele unterschätzen die operative Seite: Umsatz erfassen, fristgerecht melden, Zahlungen im Blick behalten, bei Grenznähe zur Umsatzschwelle gegensteuern oder Statuswechsel planen. Tragt euch wiederkehrende Reminder ein. Ein ruhiger Monatsrhythmus ist Teil der Lebenshaltungskosten an Zeit – und manchmal an Buchhalter-Honorar.

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Disclaimer

Stand September 2026. Erfahrung und allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts- oder Migrationsberatung. Schwellen (inkl. 1 %-Grenze), Ausschlusslisten und Meldepflichten können sich ändern. Lasst DE- und GE-Fragen von qualifizierten Beratern prüfen.


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